Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse
Ernährungsberatung nach §20 SGB V
Es handelt sich um eine Leistung im Rahmen der Prävention und richtet sich an gesunde Menschen (bzgl. Ernährung und ernährungsbedingte Erkrankungen), z.B. Abnehmen bei leichtem Übergewicht (BMI 25-30 ohne Begleiterkrankungen). Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob eine Kostenbeteiligung an einer individuellen Ernährungsberatung (Einzelgespräch) möglich ist.
Ernährungstherapie (§43 SGB V)
Vorgehensweise zur Verordnung und Inanspruchnahme
Die Ernährungstherapie richtet sich an Menschen mit ernährungsbedingten Erkrankungen. Eine Kostenbeteiligung (Zuschuss) ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung der Krankenkassen und fällt je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch aus. Durch meine Qualifikationen sind meine Leistungen anerkannt und eine Kostenbeteiligung wie folgt möglich:
1. Zuweisung zur Ernährungstherapie durch Arzt / Ärztin
(die Verordnung ist extrabudgetär)
Übergabe der vollständig ausgefüllten Notwendigkeitsbescheinigung an Patienten*in, ggf. zusätzlich Kopien aktueller Laborwerte, der Medikation und relevanter Befundberichte
2. Kontakt zur Ernährungsberaterin
telefonisches Informationsgespräch, bitte lesen Sie auch die Hinweise zum Ablauf, (Abnehmen, Therapie bei Beschwerden im Magen-Darm-Trakt), Zusendung einer Kopie der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung, ggf. Erstellung eines Kostenvoranschlags (nur ausgewählte Krankenkassen, bitte entsprechend nachfragen), ggf. Terminvereinbarung zum Aufnahmegespräch
3. Kontakt zur Krankenkasse
Klärung, wie hoch der Zuschuss durch die Krankenkasse ausfällt, falls Kostenvoranschlag notwendig, diesen vor Inanspruchnahme der Beratungen bei der Krankenkasse einreichen
4. Vereinbarung eines Termins zum Aufnahmegespräch
5. Durchführung der Beratungen, Terminvereinbarungen
die Beratungsstunde dauert 60 Minuten, am Ende eines Beratungsgesprächs wird ein Folgetermin vereinbart, Abstand der Termine zu Beginn der Therapie ca. 3 Wochen, ab Mitte des Beratungsprozesses etwa alle 4-6 Wochen
6. Abrechnung und Bezuschussung
Patient*in erhält nach jedem Termin eine Rechnung, die direkt an die Ernährungsberaterin zu begleichen ist, nach Abschluss aller Beratungen: Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen und bei der Krankenkasse einreichen incl. aller Rechnungen, Patient*in erhält Zuschuss
7. Kosten
Die Gesamtkosten richten sich nach der Anzahl und Dauer der Beratungseinheiten und ist abhängig von den vorliegenden Diagnosen und dem daraus resultierenden Therapieplan. Mein Honorar richtet sich nach den Honorarempfehlungen des VDOE (BerufsVerband Oecotrophologie e.V.).